Allgemeine Informationen
- Benötige ich ein Rezept vom Arzt für die Behandlung?
- Um unsere physiotherapeutischen, ergotherapeutischen oder logopädischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie entweder eine Verordnung oder ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Bitte beachten Sie, dass Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen laut Gesetzgeber innerhalb 28 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen.
- Regeln der Heilmittelrichtlinie
Was Sie als gesetzlich Versicherte(r) beachten müssen
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (also z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, KKH,
Techniker oder einer BKK) versichert sind, gelten bestimmte Regeln, die Sie als Patient kennen sollten.Diese Regeln sind in der Heilmittelrichtlinie von 2017 oder im Gesetz festgelegt und für Ärzte und Therapeuten bindend.
Heilmittelverordnungen, also z.B. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden von den Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn diese Regeln eingehalten werden.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen und zu beachten, da wir ansonsten die durch uns erbrachten Leistungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Wir beginnen keine Behandlungen, für die nicht eine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt. Änderungen an einer Verordnung (Rezept) können ausschließlich durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden und müssen durch diesen schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
Die wichtigsten Regeln für therapeutische Behandlungen:
Spätester Behandlungsbeginn:
Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden.Behandlungsunterbrechung:
Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der/die Therapeut/-in wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können; kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden. Mehr als 28 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungsterminen werden von den Kassen leider in keinem Fall akzeptiert!
Durchführung eines Rezeptes:
Ein Rezept muss innerhalb von 12 Wochen (vom ersten bis zum letzten Termin) durchgeführt werden. Andernfalls sind wir leider verpflichtet, die Behandlung abzubrechen.
Zuzahlungen:
Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus 10€ Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes
Wir bitten Sie, diesen Betrag in bar oder mit EC-Karte in der Praxis zu bezahlen, Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung dafür.Konkretes Heilmittel:
Der behandelnde Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose ein bestimmtes Heilmittel (z.B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Heilmittelkombination (z.B. Klassische Massagetherapie / Wärmebehandlung). Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist; eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden.
Kurzfristige Terminabsagen:
Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, so dass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen.Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit ...) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt.
Da uns fixe Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, Miete, Energie etc. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung in § 615 BGB in Rechnung stellen. Sie können die Ausfallgebühren Ihrem Terminzettel entnehmen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese verbindlichen Regelungen halten müssen.
Vielen Dank!
Ihr ZTG-Team
- Muster Heilmittelverordnung (Rezept)
Liebe Patientinnen und Patienten,
leider gibt es im Alltag immer wieder Missverständnisse und Ärger, weil eine Heilmittelverordnung/ein Rezept nicht richtig ausgestellt wurde und deshalb mit den Kassen nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden kann.
Deshalb bitten wir Sie an dieser Stelle um Ihre Unterstützung. Ein paar Dinge könnten Sie auf Ihrem Rezept selbst kontrollieren, den Rest machen wir sehr gerne für Sie. Denn wir alle freuen uns über einen möglichst „reibungslosen“ Ablauf bei der Abrechnung mit Kassen, Ärzten und mit Ihnen. Vielen Dank!
Ihr ZTG-Team
1. Bitte prüfen Sie, ob Ihre persönlichen Daten vollständig und richtig sind
2. Bei der „Zuzahlungspflicht“ muss eines der beiden oberen Kästchen angekreuzt sein. Sollten Sie von der Gebühr befreit sein (2. Kästchen), bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit. Ansonsten bitten wir Sie um Zahlung der allgemein üblichen Rezeptgebühr. Diese setzt sich zusammen aus 10,- € und 10% des Rezeptwertes. Dies ist spätestens beim zweiten Termin zu bezahlen.
3. Aktuelles Ausstellungsdatum
Bitte beachten Sie, dass das Rezept ab Ausstellungsdatum nur 28 Tage Gültigkeit bis zum ersten Behandlungstermin hat.4. Eine der Therapieformen muss angekreuzt sein, damit wir wissen, ob Sie zur Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie kommen.
5. Ihr Arzt muss einen ICD-10 Code und die Diagnosegruppe eintragen. Auch muss ein Kreuz bei Leitsymptomatik a, b oder c gesetzt werden, außer Sie haben eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, dann kreuzt der Arzt dies an und muss es als Freitext begründen.
6. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Arzt seine Unterschrift vergisst. Ein Stempel der Praxis reicht nicht aus. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Arzt unterschrieben hat.
- Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden?
- Leider nicht. Nur wenn bereits eine Therapie mit einem Rezept stattgefunden hat, können wir direkt im Anschluss die notwendige Behandlung zu unserem Privattarif fortführen. Massagen können ohne eine ärztliche Verordnung privat bezahlt werden.
- Bei Logopädie ist eine Behandlung ohne Verordnung leider nicht erlaubt. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
- Was muss ich zur Behandlung mitbringen?
- - Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
- Ihren Terminplaner
- Rezeptgebühr oder ggf. Befreiungskarte
- Ggf. Arzt- oder Klinikberichte - - Ein ausreichend großes Handtuch
- - Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Kann ich mein Handtuch in der Praxis lassen?
- Leider haben wir keine Möglichkeit, Ihr Handtuch zu lagern. Wir möchten Sie bitten, es jedes Mal mitzubringen.
- Wie lange vorher muss ich einen Termin absagen?
- Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, nur in dringenden Fällen abzusagen. Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin ab. Absagen bitte nur telefonisch nicht per E-Mail. Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir für nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine eine Ausfallgebühr berechnen müssen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
- Wo kann praxisnah geparkt werden?
- Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage oder auf den ausgewiesenen Parkplätzen gegenüber im Hof von Bauer Beck. Für die Dauer von einer Stunde können Sie an der Straße parken.
- Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis?
- Unsere Praxis liegt zentral in Echterdingen, ca. 300 m Entfernung zur S-Bahn Haltestelle mit optimaler Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.
S-Bahn-Linie S 2 und S 3, Buslinien 77, 813, 818 und 828.
- Unsere Praxis liegt zentral in Echterdingen, ca. 300 m Entfernung zur S-Bahn Haltestelle mit optimaler Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Findet in Ihrer Praxis auch ein Austausch zwischen Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie statt?
- Ihre Zustimmung vorausgesetzt (aufgrund der neuen Datenschutzregeln), findet ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch unter den Therapeuten statt. Dies ist der große Vorteil unserer Praxis: Alles unter einem Dach.
- Sind auch Hausbesuche möglich?
- Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in unsere Praxis kommen können, haben wir die Möglichkeit, Sie in Ihrer gewohnten Umgebung zu behandeln (mit entsprechender ärztlicher Verordnung, d.h. auf Ihrer Verordnung muss vor der 1. Behandlung bei Hausbesuch "JA" angekreuzt sein.). Wir können Ihnen diesen Service nur im Stadtgebiet von Echterdingen anbieten.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
- Wie lange ist mein Rezept gültig?
- Die ausgestellte Verordnung ist nur 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Spätestens dann muss nach den Heilmittelrichtlinien mit der Behandlung begonnen werden.
Beim sog. Entlassmanagement (Rezepte aus dem Krankenhaus) muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Diese Rezepte haben eine Gültigkeit von insgesamt nur 12 Tagen.
- Die ausgestellte Verordnung ist nur 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Spätestens dann muss nach den Heilmittelrichtlinien mit der Behandlung begonnen werden.
- Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
- Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 28 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.
- Wie setzt sich die Eigenbeteiligung für die Rezeptgebühr zusammen?
- Grundsätzlich müssen wir im Auftrag der Krankenkassen für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen. Ihr Anteil dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
- EUR 10,-- pro Verordnung = Praxisgebühr
- + 10% des gesamten Behandlungspreises
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Von der Eigenbeteiligung ausgenommen sind Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren oder wenn Sie einen Befreiungsausweis haben.
- Grundsätzlich müssen wir im Auftrag der Krankenkassen für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen. Ihr Anteil dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet.
- Ich bin von der Zuzahlungspflicht befreit, was muss ich tun?
- Sollten sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit. Diese gilt ab dem auf der Karte stehenden Datum.
- Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazu buchen?
- Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht, o.a.) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen, um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.
Informationen für privat versicherte Patienten
- Wie ist die Honorarvereinbarung geregelt?
- Zu Beginn der Therapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrags und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Wir empfehlen vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.
- Zu Beginn der Therapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
- Wie sind die Preise für Privatpatienten?
- Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der Therapie. Wir berechnen hierfür den 1,4 fachen Satz.
Spezielle Fragen zu Physiotherapie
- Wofür stehen die Abkürzungen wie MT, KG oder KMT auf meinem Rezept?
- BGM: Bindegewebsmassage(Faszientechniken)
EST: Elektrostimulation
ET: Elektrotherapie
HR: heiße Rolle
KG: Allgemeine Krankengymnastik
KMT: Klassische Massagetherapie
KT: Kältetherapie
MT: Manuelle Therapie
PNF: Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilation
TR: Traktionsbehandlung
WT: Wärmetherapie
NFT: Naturfango
ZNS: Zentrales Nerven System
- BGM: Bindegewebsmassage(Faszientechniken)
- Kann ich private Massagen/Wellness buchen?
- Gerne können Sie private Massagen buchen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin an unserem Empfang. Unser Angebot umfasst u.a. Teil-, Ganzkörper und Lomi-Lomi Massagen.
- Kann ich auch Gutscheine für Privatbehandlungen verschenken
- Wir haben schöne Geschenkgutscheine, die wir gerne individuell für Sie ausstellen. Gutscheine gibt es z.B. für Massage, Fango, Rotlicht, Lomi-Lomi-Massage u.a.
- Woher bekomme ich ein Rezept für das Medizinische Gerätetraining?
- Von Ihrem behandelnden Arzt.
- Kann ich auch privat an der Geräten trainieren?
- Sie haben auch die Möglichkeit, privat an unseren Geräten zu trainieren. Sie zahlen hierfür einen monatlichen Beitrag (siehe Internetseite) und können jederzeit zu den Öffnungszeiten an allen Geräten trainieren. Gerne erstellen wir für Sie einen individuellen Trainingsplan.
- Werden die Kosten für die Gesundheitskurse von den Kassen unterstützt?
- Manche unserer Kurse mit geschulten Physiotherapeuten sind zertifiziert – daher werden von den Krankenkassen bis zu 80% der Kosten übernommen. Auf unserer Internetseite ist vermerkt, welche Kurse von den Kassen unterstützt werden.
Spezielle Fragen zu Ergotherapie
- Wie unterscheiden sich Ergo- und Physiotherapie?
- Ergotherapie und Physiotherapie unterscheiden sich in Zielsetzung und Ansatz. Die Physiotherapie arbeitet funktionsorientiert, die Ergotherapie handlungsorientiert. Ziel der physiotherapeutischen Behandlung ist die Normalisierung gestörter körperlicher Funktionen. Das Ziel der Ergotherapie ist es, die Handlungsfähigkeit der Patienten zu erweitern, um größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung von Lebensqualität zu ermöglichen. Außerdem wendet sich die Ergotherapie nicht nur körperlichen, sondern auch psychischen, wahrnehmungszentrierten und kognitiven Beschwerden zu.
In unserer Praxis werden Ziele und Behandlungsinhalt interdisziplinär zwischen Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie abgestimmt und abgesprochen.
- Ergotherapie und Physiotherapie unterscheiden sich in Zielsetzung und Ansatz. Die Physiotherapie arbeitet funktionsorientiert, die Ergotherapie handlungsorientiert. Ziel der physiotherapeutischen Behandlung ist die Normalisierung gestörter körperlicher Funktionen. Das Ziel der Ergotherapie ist es, die Handlungsfähigkeit der Patienten zu erweitern, um größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung von Lebensqualität zu ermöglichen. Außerdem wendet sich die Ergotherapie nicht nur körperlichen, sondern auch psychischen, wahrnehmungszentrierten und kognitiven Beschwerden zu.
- Woher bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für Ergotherapie?
- Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.
Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Insgesamt sind hier 16 verschiedene Diagnosegruppen für eine ergotherapeutische Behandlung vermerkt.Für eine Ergotherapie benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine grüne oder rosafarbige Verordnung mit der Nummer 18 (obere rechte Ecke).
Privat versicherte Patienten erhalten von ihrem Hausarzt ein Privatrezept.
- Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.
- Wann empfiehlt sich eine ergotherapeutische Behandlung?
- Die Ergotherapie kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Mensch in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Spezielle Fragen zu Logopädie
- Woher bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für Logopädie?
- Logopädie ist ein Heilmittel, das von einem Arzt ausgestellt werden muss. Eine logopädische Behandlung ohne Verordnung leider nicht erlaubt. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Folgende Ärzte können nach einer spezifischen Diagnostik eine Therapie verordnen:
- Allgemeinmediziner/Hausarzt
- Kinderarzt/Pädiater
- Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Phoniater
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Neurologe
- Internist
- Logopädie ist ein Heilmittel, das von einem Arzt ausgestellt werden muss. Eine logopädische Behandlung ohne Verordnung leider nicht erlaubt. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
- Was wird in der Logopädie behandelt?
- In der Logopädie werden verschiedene Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens behandelt. Informieren sie sich hierzu auf der Homepage im Bereich "Logopädie"
- Ab welchem Alter ist Logopädie bei Kindern sinnvoll?
- Grundsätzlich gilt, je früher fehlerhafte Sprechweisen behandelt werden, desto weniger werden sie sich manifestieren. Sprechen Sie hierzu auch mit dem Kinderarzt.