Parallel zur Handtherapie hat sich die Schienenbehandlung und -versorgung seit ihren Anfängen deutlich weiterentwickelt und ist schon lange ein fester Bestandteil auf dem Gebiet der Handchirurgie und Handtherapie.
Die Versorgung mit thermoplastischen Schienen ist essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen therapeutischen Nachsorge nach Operationen und bei Erkrankungen der Hand.
Funktionen von Schienen:
- Lagerung
- Handfunktion ermöglichen, verbessern oder ersetzen
- Schutz des betroffenen Gelenkes
- Korrektur von Fehlstellungen
- Verhinderung von weiteren bzw. zusätzlichen Deformierungen
- Schmerzlinderung
- Indikation nach Sehnenverletzungen
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu gewährleisten, passen wir unsere Schienen für jeden Patienten individuell an. Dazu verwenden wir ausschließlich hochwertige thermoplastische Materialen, die eine optimale Passform ermöglichen.
Die Schienenverordnung
- Individuell angepasste Schienen werden innerhalb einer ergotherapeutischen motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung angefertigt.
- Die „ergotherapeutische temporäre Schiene“, wie es im Heilmittelkatalog heißt, stellt dabei immer eine therapieergänzende Maßnahme dar (§40 HeilM-RL) und ist damit kein Hilfs- sondern ein Heilmittel.
- Soll die individuell angepasste Schiene über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, muss dem Ergotherapeuten eine entsprechende ärztliche Verordnung per Heilmittelverordnung 18 vorliegen.
- Ergotherapeutische Schienen besitzen keine Hilfsmittelnummern und sind somit nicht als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.
- Für Patienten sind die Schienen zuzahlungsfrei und belasten das Budget des verordnenden Arztes nicht (im Gegensatz zur Heilmittelbehandlung). Die Abrechnung erfolgt über eine von zwei Positionsnummern, entsprechend der Höhe der Kosten mit oder ohne Kostenvoranschlag.
Zertifizierte Handtherapeuten
Unsere AFH-zertifizierten Handtherapeuten sind qualifiziert im Schienenbau.